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FAQ (Frequently Asked Questions)

Antworten auf die meistgestellten Fragen.



Ist die Hybridfeldtherapie durch einen Therapeuten eine Kassenleistung ?

Wie alle Therapien aus der Komplementärmedizin (alternativ Medizin) ist auch die Hybridfeldtherapie keine von der Schulmedizin anerkannte Heilmethode und dadurch eine reine Selbstzahlerleistung.
Aus schulmedizinischer Sicht sind alle Erfolge von energiemedizinischen Methoden ausschließlich auf die Placebo-Wirkung zurückzuführen. Daher erkennt die Schulmedizin alle diese Methoden, wie z.B. die Akupunktur, die Homöopathie, die  Elektroakupunktur und eben auch die Hybridfeldtherapie auch nicht an.
Noch vor 20 Jahren wurde z.B. die Akupunktur aus der tratitionellen chinesischen Medizin (TCM) von der Schulmedizin
als Schalatanarie abgetan. Bis heute ist die Wirksamkeit der Akupunktur immer noch nicht wissentschftlich nach-
gewiesen. Sie wird aber seit Jahren schon von den Krankenkassen teilweise bezahlt.
Keine Kassenleistung ist z.B. auch die Magnetfeldtherapie obwohl dafür einige wissentschaftliche Studien vorliegen und damit die Wirksamkeit der Therapie nachgewiesen wurde.
Die Hybridfeldtherapie, eine Kombination aus Magnetfeld, Hochvoltfeld und Skalarfeldern die pulsierend wirken, wird mit großem Erfolg von Schmerztherapeuten immer mehr eingesetzt.
Als alternative Heilmethode erfreut sich die Hybridfeldterapie mit dem Arthrotun-Gerät, sowohl im therapeutischen wie auch im prvaten Bereich, immer größerer Beliebtheit.

Hybridfeldtherapien mit Arthrotun-Geräten sind Individuelle Gesundheits Leistungen. Sogenannte - IGeL - Leistungen.

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